Pfingstmontag - Gedenktag Maria, Mutter der Kirche

Mit Dekret vom 11. Februar 2018 hat Papst Franziskus den Pfingstmontag zum Gedenktag Mariens, der Mutter der Kirche, bestimmt.

Eine Votivmesse mit diesem Titel findet sich im Römischen Messbuch ab der 2. Auflage (S. 1141-1144). Im Messbuch-Band „Sammlung von Marienmessen“ ist sie als Nr. 25 „Maria, Urbild und Mutter der Kirche I“ aufgenommen (S. 159-163).

Der Band „Sammlung von Marienmessen“ des Mess-Lektionars enthält dazu für den Wortgottesdienst (S. 92-94):

Mit Datum vom 24. März 2018 wurde von der Kongregation für den Gottesdienst und die Disziplin der Sakramente eine „Notificatio” (PDF-Datei) veröffentlicht, in der präzisiert wird, dass die liturgischen Ordnungen partikulären Rechts (also z.B. der Deutschen Bischöfe) damit nicht außer Kraft gesetzt werden. Damit können am Pfingstmontag, wo das bisher der Fall war, weiterhin die Messformulare vom Pfingstsonntag oder vom Heiligen Geist verwendet werden (vgl. Rubrik MB 206(204)).

Die Deutsche Bischofskonferenz verweist außerdem – bis auf Weiteres – auf die Möglichkeit, je nach pastoraler Situation an einem der Wochentage in der Woche nach Pfingsten eine Votivmesse zu Maria, der Mutter der Kirche, zu feiern, sofern der Tag nicht bereits durch einen gebotenen Gedenktag oder ein Gedenken höheren Ranges belegt ist.